Rechtswidrigkeit im Strafrecht
Im schweizerischen Strafrecht wird die Rechtswidrigkeit geprüft, nachdem der Tatbestand erfüllt ist. Strafbar ist die Handlung nur, wenn kein Rechtfertigungsgrund eingreift. Wichtige Rechtfertigungsgründe sind rechtmässige Notwehr, rechtfertigender Notstand, gesetzliche Befugnisse oder Pflichten sowie in gewissen Grenzen die wirksame Einwilligung der verletzten Person. Rechtswidrigkeit ist von Schuld zu unterscheiden: Eine gerechtfertigte Tat ist rechtmässig; eine bloss entschuldigte Tat bleibt rechtswidrig, kann aber straflos bleiben.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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