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Unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht erfasst aufgrund persönlicher Zugehörigkeit grundsätzlich weltweite Einkünfte oder Vermögenswerte.

Unbeschränkte Steuerpflicht entsteht bei einer engen persönlichen Zugehörigkeit zu einem Steuergebiet, etwa Wohnsitz oder Aufenthalt bei natürlichen Personen sowie Sitz oder tatsächliche Verwaltung bei Gesellschaften. In der Schweiz führt sie grundsätzlich zur Besteuerung des weltweiten Einkommens und, soweit anwendbar, Vermögens oder Kapitals, vorbehaltlich Ausscheidungen und Abkommensentlastungen. Ausländische Grundstücke, Betriebsstätten oder Geschäftsbetriebe können nach internem Recht oder Doppelbesteuerungsabkommen dem Ausland zugewiesen werden. Beginn und Ende erfordern eine sorgfältige Prüfung von Tatsachen, Zeitpunkt und kantonaler Praxis.