Lexipedia

Nutzniessung

Beschränktes dingliches Recht, eine fremde Sache zu nutzen und Erträge zu beziehen, ohne deren Substanz zu verletzen.

Die Nutzniessung berechtigt eine Person, eine fremde Sache zu besitzen, zu nutzen und deren Früchte oder Erträge zu beziehen, ohne die Substanz wesentlich zu beeinträchtigen. In der Schweiz kann sie Grundstücke, bewegliche Sachen, Rechte oder Vermögen betreffen und wird häufig in Nachlassplanung, Familienregelungen und Unternehmensnachfolge eingesetzt. Bei Grundstücken ist die Grundbucheintragung regelmässig entscheidend. Die nutzniessungsberechtigte Person trägt Erhaltungs- und gewöhnliche Unterhaltspflichten; der Eigentümer behält das nackte Eigentum und erlangt nach Ende wieder die volle Nutzung.