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Ferienanspruch

Der Ferienanspruch gibt Arbeitnehmenden bezahlte jährliche Erholungszeit, mit gesetzlich geschützten Mindestansprüchen in der Schweiz.

In der Schweiz haben Arbeitnehmende Anspruch auf bezahlte Ferien. Die Mindestdauer hängt vor allem vom Alter ab; Arbeitsverträge oder Gesamtarbeitsverträge können grosszügigere Ansprüche vorsehen. Ferien dienen der Erholung, weshalb eine Auszahlung während des laufenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nur eingeschränkt zulässig ist und vor allem bei Beendigung in Betracht kommt, wenn Bezug nicht mehr möglich ist. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmenden und der betrieblichen Bedürfnisse. Krankheit, Unfall oder längere Abwesenheiten können den Anspruch beeinflussen.

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