Haftung für Hilfspersonen
Haftung für Hilfspersonen lässt eine Person oder Organisation für Schäden einstehen, die andere in zugewiesenen Funktionen verursachen.
Vicarious liability bezeichnet die Zurechnung von Verantwortung für Schäden, die eine andere Person verursacht, typischerweise Arbeitnehmer, Beauftragte oder Hilfspersonen. Im Common Law hängt sie oft von Arbeitsverhältnis, Kontrolle und Handeln im Rahmen der Anstellung ab. Das Schweizer Recht arbeitet mit verwandten, aber eigenen Instrumenten, etwa Geschäftsherren- oder Hilfspersonenhaftung sowie Haftung wegen Organisationsmängeln, teils mit Entlastungsmöglichkeiten. Praktisch wichtig ist dies für Unternehmen, Spitäler, Schulen, Transportunternehmen und Versicherer, weil es die wirtschaftliche Tragung betrieblicher Risiken bestimmt.