Stimm- und Wahlrecht
Im schweizerischen Verfassungsrecht umfasst das Stimm- und Wahlrecht die Teilnahme an Wahlen, Abstimmungen sowie je nach Zusammenhang an Initiativen und Referenden. Auf Bundesebene steht es Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu, welche die gesetzlichen Voraussetzungen zu Alter und Handlungsfähigkeit erfüllen; kantonale und kommunale Regelungen können weitergehen. Geschützt sind die freie Willensbildung, die unverfälschte Stimmabgabe und die korrekte Ermittlung des Ergebnisses. Einschränkungen benötigen eine gesetzliche Grundlage und müssen demokratische Grundsätze wahren.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.