Stimm- und Wahlrecht
Das Stimm- und Wahlrecht umfasst die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen und ist ein Kern der direkten Demokratie in Bund, Kantonen und Gemeinden.
Im schweizerischen Verfassungsrecht umfasst das Stimm- und Wahlrecht die Teilnahme an Wahlen, Abstimmungen sowie je nach Zusammenhang an Initiativen und Referenden. Auf Bundesebene steht es Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu, welche die gesetzlichen Voraussetzungen zu Alter und Handlungsfähigkeit erfüllen; kantonale und kommunale Regelungen können weitergehen. Geschützt sind die freie Willensbildung, die unverfälschte Stimmabgabe und die korrekte Ermittlung des Ergebnisses. Einschränkungen benötigen eine gesetzliche Grundlage und müssen demokratische Grundsätze wahren.