Kriegsverbrechen
Kriegsverbrechen sind schwere Verletzungen von Regeln, die Personen und Objekte in internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikten schützen. Dazu zählen je nach Kontext Angriffe auf Zivilpersonen, Folter, unmenschliche Behandlung, Geiselnahme, rechtswidrige Zerstörung sowie verbotene Mittel oder Methoden der Kriegführung. Verantwortlich sind einzelne Personen, vor nationalen Gerichten oder internationalen Strafgerichten. Die Schweiz hat eine ausgeprägte humanitärrechtliche Tradition und kann schwere internationale Verbrechen nach innerstaatlichem Strafrecht verfolgen, wenn die Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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