Glossar / Konsumentenschutzrecht

Gewährleistungsrechte

In der Schweiz betreffen Gewährleistungsrechte im Kaufrecht Mängel, die beim Übergang der Gefahr vorhanden sind. Je nach Fall kann der Käufer Wandelung, Minderung oder Schadenersatz verlangen. Eine vertragliche Garantie des Verkäufers oder Herstellers kann zusätzliche Zusagen enthalten, ersetzt aber nicht stets zwingende Schutzvorschriften in regulierten Bereichen. Wichtig sind Rügefristen, Verjährung sowie die Abgrenzung zwischen gesetzlicher Gewährleistung, kommerzieller Garantie und Produktehaftung. In vielen Vergleichsordnungen stehen Nachbesserung oder Ersatzlieferung im Vordergrund.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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