Abfallrecht
Das Abfallrecht regelt den gesamten Lebenszyklus von Abfällen: Vermeidung, Trennung, Lagerung, Transport, Verwertung, Recycling, Verbrennung, Deponierung und Sanierung belasteter Standorte. In der Schweiz stehen Abfallvermeidung, separate Sammlung, umweltverträgliche Entsorgung und Finanzierung nach dem Verursacherprinzip im Vordergrund; Kantone, Gemeinden und private Betreiber haben wichtige Aufgaben. Besondere Regeln gelten für Sonderabfälle, Bauabfälle, Elektrogeräte und grenzüberschreitende Verbringungen. Die Einhaltung stützt sich auf Bewilligungen, Meldepflichten, Rückverfolgbarkeit, Beschaffungsvorgaben sowie Verantwortung von Herstellern, Inhabern und Entsorgern.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.