Glossar / Energie- und Ressourcenrecht

Wasserrechte

Wasserrechte regeln Zugang zu und Nutzung von Flüssen, Seen, Grundwasser und Quellen. Sie bestimmen, wer Wasser entnehmen, ableiten, stauen, speichern oder einleiten darf und unter welchen Umwelt-, Planungs- und Gemeinwohlbedingungen. In der Schweiz prägen kantonale Hoheit über Gewässer, bundesrechtlicher Gewässer- und Umweltschutz sowie Konzessionen für Wasserkraft das Gebiet. Rechte können je nach Ressource und Nutzung öffentlich-rechtliche Konzessionen, Bewilligungen oder privatrechtliche Ansprüche sein. Zentrale Fragen betreffen Restwasser, Hochwasserschutz, konkurrierende Nutzungen, Trinkwassersicherheit, ökologische Sanierung und Entschädigung bei Beschränkung oder Ablauf von Rechten.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.