Vermögenssteuer
Die schweizerische Vermögenssteuer wird von Kantonen und Gemeinden auf dem Reinvermögen natürlicher Personen erhoben. Erfasst werden typischerweise bewegliches Vermögen, Grundstücke, Wertschriften, Bankguthaben und bestimmte Forderungen, abzüglich Schulden und gesetzlicher Freibeträge. Der Bund erhebt keine allgemeine Vermögenssteuer auf natürlichen Personen. Bewertungsregeln und Tarife unterscheiden sich kantonal; bei Bezügen zu mehreren Kantonen oder Staaten erfolgt eine steuerliche Ausscheidung. Unternehmen unterliegen auf kantonaler Ebene grundsätzlich der Kapitalsteuer.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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