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Quellensteuer

Die Quellensteuer wird direkt bei bestimmten Zahlungen abgezogen und dient der Sicherung des Steuerbezugs oder der Aufteilung von Besteuerungsrechten.

Die Quellensteuer verpflichtet den Schuldner einer Leistung, die Steuer vor der Auszahlung an die empfangende Person abzuziehen. In der Schweiz gibt es Quellensteuermechanismen in verschiedenen Bereichen, etwa bei Erwerbseinkommen bestimmter ausländischer Arbeitnehmender und bei der eidgenössischen Verrechnungssteuer auf bestimmte Kapitalerträge. Die Steuer kann definitiv, anrechenbar oder rückerstattbar sein, je nach Status, Deklaration und anwendbarem Abkommen. International betrifft sie häufig Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Dienstleistungsvergütungen.

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