Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Die schweizerische Verrechnungssteuer wird auf bestimmten Erträgen, insbesondere Dividenden und Zinsen, an der Quelle erhoben und dient der Sicherung der Deklaration. In der Schweiz ansässige Berechtigte können sie grundsätzlich zurückfordern, wenn sie die Erträge und Vermögenswerte korrekt in der Steuererklärung deklarieren oder das vorgesehene Rückerstattungsverfahren nutzen. Nichtansässige können je nach innerstaatlichem Recht oder Doppelbesteuerungsabkommen eine volle oder teilweise Entlastung erhalten, meist mit besonderen Formularen und Ansässigkeitsbescheinigung. Rückerstattungen unterliegen Fristen, Anforderungen an Nutzungsberechtigung und Missbrauchsregeln. Unvollständige Deklaration kann den Anspruch gefährden.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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