Glossar / Beweis und Verfahren

Zeugenaussage

Ein Zeuge berichtet über persönlich wahrgenommene Tatsachen, nicht über Rechtsmeinungen oder Parteivorbringen. In schweizerischen Verfahren wird der Zeuge durch das Gericht und innerhalb prozessualer Grenzen auch unter Mitwirkung der Parteien befragt. Die Aussage wird nach Glaubhaftigkeit, Widerspruchsfreiheit, Wahrnehmungsmöglichkeit, Erinnerung und allfälligen Interessen gewürdigt. Bestimmte Personen können wegen naher Beziehungen, Berufsgeheimnissen oder anderer geschützter Interessen die Aussage verweigern. Zeugenaussagen sind besonders nützlich bei nicht dokumentierten Vorgängen, werden aber meist mit Urkunden und objektiven Indizien verglichen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.