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Zeugenaussage

Die Zeugenaussage ist die Aussage einer nicht am Prozess beteiligten Person über wahrgenommene streitrelevante Tatsachen.

Ein Zeuge berichtet über persönlich wahrgenommene Tatsachen, nicht über Rechtsmeinungen oder Parteivorbringen. In schweizerischen Verfahren wird der Zeuge durch das Gericht und innerhalb prozessualer Grenzen auch unter Mitwirkung der Parteien befragt. Die Aussage wird nach Glaubhaftigkeit, Widerspruchsfreiheit, Wahrnehmungsmöglichkeit, Erinnerung und allfälligen Interessen gewürdigt. Bestimmte Personen können wegen naher Beziehungen, Berufsgeheimnissen oder anderer geschützter Interessen die Aussage verweigern. Zeugenaussagen sind besonders nützlich bei nicht dokumentierten Vorgängen, werden aber meist mit Urkunden und objektiven Indizien verglichen.