Arbeitszeit
Arbeitszeit wird in der Schweiz durch Arbeitsvertrag, Gesamtarbeitsverträge und zwingende Arbeitnehmerschutzvorschriften bestimmt. Sie umfasst Zeiten, in denen Arbeit geleistet wird oder Arbeitnehmende dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen müssen; Reisezeit, Pikettdienst, Vorbereitungszeiten und Pausen sind einzelfallabhängig zu beurteilen. Gesetzliche Regeln setzen Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Schranken für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Erfassungspflichten, teilweise mit branchenspezifischen Ausnahmen. Vertragliche Flexibilität beseitigt den Gesundheitsschutz nicht. Die richtige Einordnung beeinflusst Lohn, Überstunden, Ferien und Kontrollen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.