Glossar / Arbeitsrecht

Arbeitsunfall

Nach schweizerischem Recht sind die meisten Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle versichert, je nach Arbeitspensum auch gegen Nichtberufsunfälle. Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges, schädigendes äusseres Ereignis, das den Körper während der Arbeit oder in engem Arbeitszusammenhang trifft. Leistungen können Heilbehandlung, Taggelder, Invaliditäts- oder Hinterlassenenleistungen umfassen. Arbeitgeber müssen Unfälle durch sichere Organisation, Instruktion, Ausrüstung und Kontrolle verhindern. Meldung und Koordination mit Lohnfortzahlung und Sozialversicherungen sind wesentlich.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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