Unrechtmässige Kündigung
Im schweizerischen Privatarbeitsrecht entspricht dem häufig die missbräuchliche Kündigung oder die Kündigung zur Unzeit. Eine Kündigung kann missbräuchlich sein, wenn sie auf unzulässigen Motiven, Vergeltung, der Ausübung verfassungsmässiger oder vertraglicher Rechte oder treuwidrigem Verhalten beruht. Kündigungen während geschützter Zeiten, etwa bei bestimmter Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Dienstleistung, können ungültig sein oder sich verschieben. Die Rechtsfolgen bestehen meist in Entschädigung, nicht in Wiedereinstellung; Sonderregime können abweichen. Kurze Verfahrensschritte und Fristen sind zu beachten.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.