Der Kanton Bern tritt dem unter der BAG-Nummer 24-062 veröffentlichten Konkordat vom 15. November 2023 zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura (Moutier-Konkordat) bei.
105.234
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura
Präambel
gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung[1],
auf Antrag des Regierungsrates,
Art. 1 Beitritt
Art. 2 Aufhebung
Dieser Beschluss und das Konkordat treten gleichzeitig mit dem Gesetz vom 26. Januar 2016 betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG)[2] ausser Kraft und werden aus der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung entfernt.
Art. 3 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch das Volk in Kraft.
Art. 4 Obligatorische Volksabstimmung
Dieser Beschluss unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.
Egress
Im Namen des Grossen Rates
Der Präsident: Rappa
Der Generalsekretär: Trees
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 16. Oktober 2024
Der Regierungsrat, nach Zusammenstellung der Protokolle über die Volksabstimmung vom 22. September 2024,
beurkundet:
Der Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura ist mit 253’159 gegen 51'104 Stimmen angenommen worden.
Für getreuen Protokollauszug
Der Staatsschreiber: Auer
Änderungstabelle - nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 06.03.2024 | 22.09.2024 | Erlass | Erstfassung | 24-063 |
Änderungstabelle - nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 06.03.2024 | 22.09.2024 | Erstfassung | 24-063 |