Der Steuersatz für die in der Gemeinde Moutier steuerpflichtigen natürlichen Personen wird vom zuständigen Organ der Kirchgemeinde festgelegt und den Steuerbehörden der beiden Kantone mitgeteilt.
Der Steuersatz für die in der Gemeinde Moutier steuerpflichtigen juristischen Personen wird von der «Collectivité ecclésiastique cantonale catholique romaine de la République et Canton du Jura» festgelegt.
Die Steueranlage für natürliche und juristische Personen, die in einer der bernischen Gemeinden steuerpflichtig sind, wird von der nach bernischem Recht zuständigen Behörde festgesetzt.
Bei der Festlegung von Steueranlage und Steuersatz ist darauf zu achten, dass die Steuerbelastung in beiden Kantonen insgesamt gleich hoch ist.