Diese Vereinbarung enthält die Bestimmungen betreffend die Änderung von rechtskräftigen öffentlich-rechtlichen Entscheiden und Urteilen, die durch die bernischen Kantonsbehörden und die Gemeindebehörden von Moutier in Anwendung des bernischen Rechts gefällt wurden.
Das Bundesrecht sowie die spezifischen Vollzugsvereinbarungen bleiben vorbehalten.
Der Begriff «Änderung» bezieht sich auf die Wiederaufnahme, die Revision, die Wiedererwägung oder den Widerruf.
Diese Vereinbarung gilt unabhängig davon, ob die Verfahren von Amtes wegen oder auf Gesuch hin eingeleitet werden.
Diese Vereinbarung gilt nicht für Verfahren in Zivil-, Straf- oder Betreibungs- und Konkurssachen.