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105.235.1-3

Vollzugsvereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Jura im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Einwohnergemeinde Moutier betreffend den Steuerbereich

(Vollzugsvereinbarung Nr. 3)

vom 27.11.2024 (Stand 01.01.2025)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Bern und die Regierung des Kantons Jura,

gestützt auf Artikel 10, 30 und 32 des Konkordats vom 14./15. November 2023 zwischen den Kantonen Bern und Jura über den Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier zum Kanton Jura[1],

vereinbaren:

Art. 1 Gegenstand

Diese Vereinbarung legt die Besteuerungsgrundsätze fest und gewährleistet die Veranlagung und den Bezug der Steuerraten nach dem Wechsel der Einwohnergemeinde Moutier (nachstehend: Gemeinde Moutier) zum Kanton Jura per 1. Januar 2026.

Art. 2 Grundsätze der Besteuerung

Der Kantonswechsel der Gemeinde Moutier wird steuerrechtlich wie eine Verlegung des Wohn- oder Firmensitzes vom Kanton Bern in den Kanton Jura behandelt. Zur Anwendung kommen die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmonisierungsgesetz, StHG)[2] und die Rechtsprechung des Bundesgerichts in Bezug auf die Verlegung des steuerrechtlichen Wohn- oder Firmensitzes in einen anderen Kanton.

Die erforderlichen Informationen können im Rahmen der Amtshilfe zwischen Steuerbehörden übermittelt werden.

Art. 3 Grundsätze für die Datenübermittlung

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern tauscht mit der Steuerverwaltung des Kantons Jura alle Daten aus, die für den Bezug der Steuerraten und die Veranlagung der in Moutier (unbeschränkt und beschränkt) steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen erforderlich sind.

Daten über die amtliche Bewertung von Grundstücken, die in der Gemeinde Moutier liegen, werden ebenfalls ausgetauscht.

Die Steuerverwaltungen der Kantone Bern und Jura einigen sich über den Austausch von Daten über die amtliche Bewertung von Grundstücken, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde Moutier befinden und im Grundbuch des Kantons Jura eingetragen werden.

Art. 4 Zugang zum Steuerveranlagungssystem

Der Kanton Bern gewährt bestimmten, namentlich zu benennenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Jura Zugang zu seinem Steuerveranlagungssystem Nesko. Dieser Zugang ist auf Leserechte beschränkt und umfasst nur die Steuerdaten, die für die Veranlagung der Steuerpflichtigen in Moutier aufgrund des Kantonswechsels erforderlich sind.

Der Zugang zu den Applikationen des Steuerveranlagungssystems Nesko wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 1. Januar 2025 gewährt.

Art. 5 Datenübermittlung

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern übermittelt der Steuerverwaltung des Kantons Jura die übrigen für die Veranlagung und den Bezug notwendigen Daten in einem digitalen Format, das zwischen den Steuerverwaltungen der beiden Kantone vereinbart wird.

Dazu gehören insbesondere:

  1. die Daten aus dem Steuerregister der unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen, am 1. Januar 2025;
  2. die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 im Register der juristischen Personen erfolgten Mutationen;
  3. die Daten der quellensteuerpflichtigen Personen, am 30. Juni 2025;
  4. die amtlichen Werte der in Moutier gelegenen Grundstücke, am 1. Januar 2025;
  5. die Daten für die Berechnung der Steuerraten, am 30. Juni 2025.

Die digitalen Dateien sämtlicher Daten müssen innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Übermittlung gelöscht werden.

Die Gemeinde Moutier meldet der Steuerverwaltung des Kantons Jura die im Jahr 2025 erfolgten Mutationen.

Art. 6 Übergabe von Originalunterlagen

Papierdokumente, die die Steuerverwaltung des Kantons Bern nach dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier voraussichtlich nicht mehr benötigt, werden ab dem 1. Januar 2026 an die Steuerverwaltung des Kantons Jura übergeben.

Art. 7 Kosten

Jeder Kanton trägt die eigenen Kosten, die sich aus der Anwendung dieser Vereinbarung ergeben.

Art. 8 Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Egress

Bern, 27. November 2024 / Delsberg, 26. November 2024

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Bern

Die Präsidentin: Allemann

Der Staatsschreiber: Auer

 

Im Namen der Regierung des Kantons Jura

Die Präsidentin: Beuret Siess

Der Staatsschreiber: Maître

24-066

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
27.11.2024 01.01.2025 Erlass Erstfassung 24-066

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 27.11.2024 01.01.2025 Erstfassung 24-066