In dieser Verordnung bedeuten:
- bewirtschaftete Daten: Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Kantons aufgezeichnet und regelmässig genutzt, ausgewertet oder bewusst vernichtet werden;
- nichtbewirtschaftete Daten: Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Kantons aufgezeichnet, aber nicht oder nicht regelmässig genutzt, ausgewertet oder bewusst vernichtet werden;
- Betreiberin: die mit dem technischen Betrieb der elektronischen Infrastruktur des Kantons beauftragte Stelle;
- verantwortliche Behörde: die für den Datenschutz verantwortliche Behörde.