Die strafrechtlichen Entscheide des Obergerichts werden grundsätzlich in anonymisierter Form in der Entscheiddatenbank veröffentlicht. *
Rubrum und Dispositiv aller nicht öffentlich verkündeten, verfahrensabschliessenden Entscheide des Vormonats stehen der Öffentlichkeit ab dem fünfzehnten Tag eines jeden Monats während 15 Arbeitstagen auf dem jeweiligen Gerichtssekretariat zur Einsichtnahme offen, sofern dem nicht die Schweizerische Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 (Strafprozessordnung, StPO), insbesondere Artikel 69 Absatz 3, die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung vom 20. März 2009 (Jugendstrafprozessordnung, JStPO), der Opferschutz, andere gesetzliche Bestimmungen oder überwiegende Interessen entgegenstehen. Die Dokumente können ausnahmsweise anonymisiert werden. *
Auf Gesuch hin und gegen Gebühr können erstellte Erwägungen von Entscheiden, die nicht in der Entscheiddatenbank veröffentlicht werden, in anonymisierter Form abgegeben werden. Über das Gesuch entscheidet die Verfahrensleitung. *