Die Steuerrekurskommission entscheidet über
- Rekurse betreffend die direkten Steuern von Kanton und Gemeinden nach Massgabe des Steuergesetzes vom 21. Mai 2000 (StG)[2] und des Gesetzes über die Erbschafts- und Schenkungssteuern vom 23. November 1999 (ESchG)[3],
- Beschwerden betreffend die direkte Bundessteuer, soweit für deren Vollzug der Kanton Bern zuständig ist,
- Beschwerden betreffend die Verrechnungssteuer, soweit für deren Vollzug der Kanton Bern zuständig ist,
- Beschwerden betreffend den Wehrpflichtersatz, soweit für dessen Vollzug der Kanton Bern zuständig ist,
- Beschwerden betreffend den Ertragswert gemäss dem Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht vom 21. Juni 1995 (BPG)[4]
Sie ist in der Rechtsprechung unabhängig und nur dem Recht verpflichtet (Art. 4 GSOG).
Sie steht unter der Aufsicht des Verwaltungsgerichts (Art. 13 Abs. 3 GSOG).