Die Anwaltsaufsichtsbehörde erhebt für ihre Tätigkeit Pauschalgebühren. *
Die Pauschalgebühren umfassen den normalerweise anfallenden Verwaltungsaufwand wie Personal-, Raum-, Material- und Gerätekosten sowie Post- und Telefongebühren.
Für besondere Untersuchungen, Gutachten und dergleichen können zusätzliche Gebühren erhoben werden.