Die Gemeinde organisiert die Finanzverwaltung und das Rechnungswesen der Grösse ihres Finanzhaushaltes entsprechend.
Der Gemeinderat sorgt dafür, dass
- für jede Stelle der Finanzverwaltung Aufgaben, Pflichten, Befugnisse und Stellvertretung schriftlich festgehalten sind,
- bei jeder Amtsübergabe einer Person, die Verantwortung über Vermögensbestände trägt, die oder der Vorgesetzte sowie die Nachfolgerin oder der Nachfolger anwesend sind,
- die Amtsübergaben protokolliert werden.
Das Amtsübergabeprotokoll enthält mindestens Angaben über den Vollzug der Übergabe folgender Gegenstände:
- Bargeld und Kassenbuch,
- Saldobestätigungen über die Banken- und Postkontobestände,
- Wertschriften bzw. Depotauszug,
- Buchhaltung,
- Zwischenabschluss der Buchhaltung (Saldoliste oder Probebilanz) auf einen festzulegenden Zeitpunkt,
- sämtliche Belege,
- die übrigen zur Geschäftsführung notwendigen Unterlagen,
- Akten, Mobiliar und Schlüssel,
- Zugriffsrechte auf die kommunalen Informatiksysteme,
- eine Liste über pendente Geschäfte sowie
- eine Zusammenstellung der Aufgaben und Termine des laufenden Jahres.