Der Sitz der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) befindet sich an folgenden Standorten:
- KESB Berner Jura: Courtelary,
- KESB Biel/Bienne: Biel/Bienne,
- KESB Seeland: Aarberg,
- KESB Mittelland-Nord: Fraubrunnen,
- KESB Bern: Bern,
- KESB Mittelland-Süd: Münsingen,
- KESB Emmental: Langnau,
- KESB Oberaargau: Wangen an der Aare,
- KESB Thun: Thun,
- KESB Oberland-West: Frutigen,
- KESB Oberland-Ost: Interlaken.
Die KESB Oberland-West mit Sitz in Frutigen verfügt über eine nicht dauernd besetzte Aussenstelle in Saanen.
Der Sitz der burgerlichen KESB befindet sich in Bern.
Für bevormundete Minderjährige und für Erwachsene unter umfassender Beistandschaft gilt als Sitz der KESB die Gemeinde,
- in der die betroffene Person bei der Errichtung der Vormundschaft oder der umfassenden Beistandschaft ihren Lebensmittelpunkt hatte oder
- in welche die betroffene Person mit Zustimmung der KESB ihren Lebensmittelpunkt verlegt hat.