Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion sorgt für ein Angebot an Beratungsstellen im Sinne von Artikel 9 OHG. *
Sie koordiniert das Angebot und kann den Beratungsstellen die dazu notwendigen Weisungen erteilen.
Die zuständige Stelle der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion schliesst Leistungsverträge mit den Beratungsstellen ab. *
Sie kann zur Erfüllung besonderer Aufgaben andere Verträge mit Dritten abschliessen.