Der Umfang der wöchentlichen Unterrichtszeit entspricht demjenigen im Regelschulangebot.
In begründeten Fällen sind unter Vorbehalt von Absatz 3 Abweichungen möglich, insbesondere aufgrund der befristeten Besuchsdauer, der spezifischen Zielsetzung oder der Regionalität des Angebots.
Der Umfang der wöchentlichen Unterrichtszeit beträgt mindestens
- 24 Wochenlektionen bei Angeboten mit einer Dauer von höchstens einem Schuljahr, ausser die Lektionentafel gemäss Lehrplan 21 und Plan d’études romand (PER) sieht eine geringere Anzahl Wochenlektionen vor,
- 28 Wochenlektionen bei Angeboten mit einer Dauer von mehr als einem Schuljahr.
Das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung bewilligt die Abweichung.