Dieses Gesetz soll ein Bildungsangebot sicherstellen, das
- auf die Hochschulausbildungen und auf andere höhere Ausbildungen vorbereitet,
- den Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung vermittelt,
- ihnen so die Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben in der Gesellschaft und der Arbeitswelt ermöglicht,
- sich mit den Veränderungen in Wissenschaft, Arbeitswelt und Gesellschaft weiterentwickelt und die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons erhöht.
Es soll
- eine breit gefächerte Bildung nach der Volksschule ermöglichen, die im interkantonalen Vergleich hohen qualitativen Ansprüchen genügt,
- ermöglichen, dass Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erlangen,
- die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen fördern,
- die Kommunikationsfähigkeit, das ethische Handeln und das kulturelle Verständnis der Schülerinnen und Schüler fördern,
- gleichwertige Bildungsangebote für die französischsprachigen und die deutschsprachigen Schülerinnen und Schüler sicherstellen,
- zum Ausgleich der Bildungschancen in sozialer, soziokultureller und regionaler Hinsicht, zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann sowie zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beitragen.