Die Kirchlich-theologische Maturitätskommission (im weiteren Kommission genannt) ist Prüfungsbehörde für die kirchlich-theologischen Maturitätsprüfungen.
Die Kommission setzt sich aus vier von der Evangelisch-theologischen Fakultät vorgeschlagenen Vertreterinnen und Vertretern sowie einer Staatsvertreterin bzw. einem Staatsvertreter zusammen.
Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch die Bildungs- und Kulturdirektion auf eine Amtsdauer von vier Jahren. *
Die Kommission konstituiert sich selbst.
Die Kommission kann für die Vorbereitung und die Durchführung der Prüfungen ihr nicht angehörende Expertinnen und Experten und in Ausnahmefällen dem Lehrkörper der Kirchlich-theologischen Schule Bern nicht angehörende Examinatorinnen und Examinatoren beiziehen.
Die Geschäftsführung wird von der Kommission selber besorgt. In besonderen Fällen kann das Sekretariat der kantonalen Maturitätskommission beansprucht werden; die Entschädigung hiefür beantragt die Kommission bei der Bildungs- und Kulturdirektion. *
Für die Mitwirkung an den Prüfungen erhalten die Mitglieder der Kommission, die nicht dem Lehrkörper der Kirchlich-theologischen Schule Bern angehörenden Examinatorinnen und Examinatoren sowie die Expertinnen und Experten Entschädigungen, die auf Vorschlag der Kommission von der Bildungs- und Kulturdirektion festgesetzt werden. *