Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 20-041 veröffentlichten Vereinbarung vom 29. April 2020 über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Obersimmental-Saanen bei.
439.35
Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Obersimmental-Saanen
vom 29.04.2020 (Stand 01.05.2020)
Präambel
gestützt auf Artikel 88 Absatz 4 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV)[1],
auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion,
beschliesst:
Art. 1
Art. 2 Aufhebung eines Erlasses
Der Regierungsratsbeschluss vom 13. Oktober 2004 betreffend die Vereinbarung über die Mobilität von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Saanenland[2] wird aufgehoben.
Art. 3 Inkrafttreten, ausserordentliche Veröffentlichung
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
Er ist in Anwendung von Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)[3] amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).
Egress
Bern, 29. April 2020
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ammann
Der Staatschreiber: Auer
20-040
Änderungstabelle - nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 29.04.2020 | 01.05.2020 | Erlass | Erstfassung | 20-040 |
Änderungstabelle - nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 29.04.2020 | 01.05.2020 | Erstfassung | 20-040 |