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439.35

Regierungsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Obersimmental-Saanen

vom 29.04.2020 (Stand 01.05.2020)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 88 Absatz 4 der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (KV)[1],

auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Bern tritt der unter der BAG-Nummer 20-041 veröffentlichten Vereinbarung vom 29. April 2020 über den Sprachaustausch von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Obersimmental-Saanen bei.

Art. 2 Aufhebung eines Erlasses

Der Regierungsratsbeschluss vom 13. Oktober 2004 betreffend die Vereinbarung über die Mobilität von Schülerinnen und Schülern in den Regionen Pays-d'Enhaut und Saanenland[2] wird aufgehoben.

Art. 3 Inkrafttreten, ausserordentliche Veröffentlichung

Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

Er ist in Anwendung von Artikel 7 und 8 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)[3] amtlich zu veröffentlichen (ausserordentliche Veröffentlichung).

Egress

Bern, 29. April 2020

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Ammann

Der Staatschreiber: Auer

20-040

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
29.04.2020 01.05.2020 Erlass Erstfassung 20-040

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 29.04.2020 01.05.2020 Erstfassung 20-040