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439.52-1

Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura über das interjurassische MIKT-Zentrum

vom 14.03.2007 (Stand 01.03.2007)

Präambel

Anhänge

1 Zweck

Art. 1

Dieser Vertrag regelt die Gründung einer einfachen, von den Kantonen Bern und Jura gemeinsam geführten Gesellschaft, die sicherstellt, dass das interjurassische MIKT-Zentrum (nachstehend: Zentrum) Leistungen zur Verfügung stellt, um die Medien sowie die Informations- und Kommunikationstechnologien (MIKT) in der Vorschule sowie in der Volksschule zu integrieren.

2 Mandat und Sitze

Art. 2

Die beiden Kantone führen das Zentrum gemeinsam und stellen die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen zur Verfügung.

Das Zentrum befindet sich in den Räumlichkeiten des «Service de l’enseignement» in Delsberg sowie in jenen der Französischsprachigen Koordinationskonferenz (FRAKO) im Interregionalen Fortbildungszentrum (IFZ/CIP) in Tramelan.

3 Organisation

Art. 3

Das Zentrum setzt sich aus einer Steuergruppe, einer Direktion sowie aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen.

Das Organigramm des Zentrums ist im Anhang wiedergegeben.

Art. 4 Steuergruppe

Die Steuergruppe besteht aus

  1. der Vorsteherin oder dem Vorsteher der französischsprachigen Abteilung des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) des Kantons Bern und
  2. der Vorsteherin oder dem Vorsteher des «Service de l’enseignement de la préscolarité et de la scolarité obligatoire (SEN)» des Kantons Jura.

Sie leitet das Zentrum und nimmt die allgemeine Verantwortung sowie die strategische Leitung des Zentrums wahr.

Art. 5 Direktion

Die Direktion besteht aus

  1. einer Co-Direktorin oder einem Co-Direktor, die/der von der Vorsteherin oder vom Vorsteher der französischsprachigen Abteilung des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) des Kantons Bern ernannt wird und
  2. einer Co-Direktorin oder einem Co-Direktor, die/der von der Vorsteherin oder vom Vorsteher des «Service de l’enseignement de la préscolarité et de la scolarité obligatoire (SEN)» des Kantons Jura ernannt wird.

Sie nimmt die operative Leitung des Zentrums sowie die Umsetzung und Begleitung der Tätigkeiten und Dienstleistungen wahr.

Art. 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums werden auf Vorschlag der Direktion von der Steuergruppe angestellt. Jeder Kanton stellt die Hälfte des Mitarbeiterstabs zur Verfügung. Für den Kanton Jura handelt es sich dabei um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des «Centre d’Emulation informatique (CEIJ)».

Status und Gehalt des Personals richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Kantons.

4 Leistungen des Zentrums

Art. 7 Information, Dokumentation

Das Zentrum pflegt eine pädagogische und technische Übersicht. Es bietet öffentlich zugängliche Leistungen in den Bereichen Information und Dokumentation an, die sich insbesondere an die Lehrerschaft sowie an die kantonalen und örtlichen Schulbehörden richten.

Es bietet Konzepte, Begutachtungen oder Beratungen für die Infrastruktur, das Material oder die Wartung an.

Es bietet pädagogische Szenarien und didaktische Sequenzen an.

Es macht die Informationen und Dokumentationen im Internet zugänglich.

Art. 8 Helpdesk

Das Zentrum führt ein Helpdesk mit Dienstleistungen via E-Mail, Telefon, Onlinehilfe oder Internetplattform, die nur den ICT-Verantwortlichen sowie den MIKT-Verantwortlichen an den jeweiligen Schulen zur Verfügung stehen.

Es erteilt Auskünfte oder verweist an die entsprechenden Institutionen oder Fachleute.

Es hilft bei der Planung (Projektequipement und Projekt-Coaching).

Art. 9 Virtuelle Gruppenräume

Auf Educanet2 (Modul des Schweizerischen Bildungsservers) oder im Privatbereich von EDUC (Website des jurassischen Bildungswesens) werden virtuelle Gruppenräume eingerichtet.

Es wird ein Gruppenraum für alle Personen geschaffen, welche die MIKT-Ausbildung besucht haben (F2-Lehrerausbilder oder F3-Ausbilderausbilder).

Art. 10 Integration der MIKT in den Unterricht

Das Zentrum unterstützt und fördert die Integration der MIKT in den Schulalltag.

Es organisiert Veranstaltungen zur besseren Integration der MIKT.

Es ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, die MIKT zu erlernen und sich diese in der Praxis anzueignen. Es verwaltet und entwickelt das Konzept «Telemedias».

Es bietet über die Website http://www.educlasse.ch Klassenaktivitäten an, die nach Alter und Fächer organisiert und in unterschiedlichen Formen gestaltet sind (u.a. Multimediakurse, Lernaktivitäten, digitale Modelle, Videodatenbanken, Links).

Es bietet offene Schnittstellen an, die es den Lehrkräften ermöglichen, die educlasse-Website zu nutzen, um dort MIKT-Tätigkeiten zu platzieren.

Es betreut und koordiniert Projekte.

Art. 11 Weiterbildung

Das Zentrum beurteilt die Weiterbildungsbedürfnisse und schlägt der gemeinsamen Pädagogischen Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (HEP-BEJUNE) entsprechende Kursmodelle und -inhalte vor.

Es bietet in Zusammenarbeit mit der HEP-BEJUNE MIKT-orientierte Workshops an, die es den Lehrkräften ermöglichen, sich die für den Unterricht nützlichen MIKT-Kompetenzen anzueignen und diese anzuwenden. Diese Workshops finden an den Schulen und mit dem Material, das die Lehrkräfte verwenden, statt.

Art. 12 Fachstelle

Das Zentrum ist in Bezug auf die Verwendung der MIKT im Unterricht Fach- und Beratungsstelle der bernischen Erziehungsdirektion (ERZ) (französischsprachiger Kantonsteil) sowie des jurassischen «Département de la Formation, de la Culture et des Sports (DFCS)».

Bei Evaluations- und Forschungstätigkeiten arbeitet es mit der HEP-BEJUNE zusammen.

Art. 13 Zusammenarbeit

Das Zentrum unterhält Kontakte mit den Partnerinnen und Partnern auf innerkantonaler, interkantonaler und internationaler Ebene und baut sie aus.

5 Kantonale Leistungen

Art. 14

Das Zentrum benötigt vier Vollzeitstellen, einen unterstützenden Bereich Sekretariat/Logistik sowie eine technische Unterstützung.

Jeder Kanton stellt die Hälfte des Personals zur Verfügung (200%). Der Kanton Jura stellt den Bereich Sekretariat/Logistik zur Verfügung. Der Kanton Bern stellt die Unterstützung im Bereich Technik/ Informatik zur Verfügung. Jede dieser unterstützenden Leistungen entspricht einem Jahresbetrag von höchstens 20 000 Franken.

Jeder Kanton trägt die Entschädigungen seiner Vertreterinnen und Vertreter. Der Kostensaldo wird je zur Hälfte im Rahmen des folgenden Jahresbudgets von den beiden Kantonen getragen:

  1. Büro- und EDV-Material: CHF 10'000
  2. Honorare und Dienstleistungen: CHF 10'000

Die Verwaltung dieses Budgets obliegt der Direktion des Zentrums.

Im Kanton Bern sind die Gehaltskosten im Voranschlag 2007 und im Finanzplan 2008–2010 mit 250'000 Franken pro Jahr eingestellt; die Kosten für die Entschädigungen und die Investitionen sind im Voranschlag 2007 und im Finanzplan 2008–2010 mit 50'000 Franken pro Jahr eingestellt. Die Infrastruktur wird in den Räumlichkeiten der FRAKO im IFZ/CIP in Tramelan zur Verfügung gestellt.

Im Kanton Jura kommen die dem Zentrum zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Ressourcen aus dem «Centre d’Emulation informatique (CEIJ)».

6 Jahresbericht

Art. 15 Bericht

Die Direktion des Zentrums verfasst einen Jahresbericht zuhanden der Steuergruppe. Dieser wird im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung diskutiert.

Die Direktion des Zentrums erstellt zuhanden der Steuergruppe eine jährliche Abrechnung über die in Artikel 14 Absatz 3 dieses Vertrags beschriebenen Kosten. Die Abrechnung wird von beiden Kantonen kontrolliert.

Der Kanton Bern verwaltet die Rechnung gemäss Artikel 14 Absatz 3 dieses Vertrags und stellt dem Kanton Jura dessen Anteil in Rechnung.

Art. 16 Projektbetreuung

Die Direktion des Zentrums schlägt zur Betreuung der verschiedenen umgesetzten Projekte die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor (Anstellung gemäss Art. 14 Abs. 5 und 6).

Die Wirkung jedes Projektes wird evaluiert.

7 Geltungsdauer, Änderung und Kündigung

Art. 17

Dieser Vertrag tritt am 1. März 2007 in Kraft und ist bis am 31. Juli 2008 gültig.

Wird er nicht sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer gekündigt, wird er stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert.

Vertragsänderungen sind jederzeit möglich, sofern beide Kantone ihnen zustimmen.

Egress

Bern, 14. März 2007

Im Namen des Regierungsrates des Kantons Bern

Der Präsident: Luginbühl

Der Staatsschreiber: Nuspliger

 

Delsberg, 27. Februar 2007

Im Namen der Regierung des Kantons Jura

Der Präsident: Schaffter

Der Staatsschreiber: Jacquod

07-39

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
14.03.2007 01.03.2007 Erlass Erstfassung 07-39

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 14.03.2007 01.03.2007 Erstfassung 07-39