Lexipedia

439.60

Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule

vom 27.09.2009 (Stand 01.08.2009)

Präambel

Der Grosse Rat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung[1],

auf Antrag des Regierungsrates,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 439.60-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der Volksschule bei.

Art. 2

Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens und der Organisation handelt.

Art. 3

Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 14 zu kündigen.

Art. 4

Dieser Beschluss tritt am 1. August 2009 in Kraft.

Art. 5

Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.

Egress

Bern, 8. September 2008

Im Namen des Grossen Rates

Die Präsidentin: Loosli-Amstutz

Der Staatsschreiber: Nuspliger

09-110

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
27.09.2009 01.08.2009 Erlass Erstfassung 09-110

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 27.09.2009 01.08.2009 Erstfassung 09-110