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559.11

Regierungsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz

vom 20.01.1999 (Stand 01.04.1999)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 15 des Polizeigesetzes vom 8. Juni 1997[1] (PolG),

auf Antrag der Polizei- und Militärdirektion,

beschliesst:

Art. 1

Der Beitritt des Kantons Bern zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz[2] wird genehmigt.

Art. 2

Die Polizei- und Militärdirektion wird zur Unterzeichnung des Konkordates ermächtigt.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt am 1. April 1999 in Kraft und ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

Egress

Bern, 20. Januar 1999

Im Namen des Regierungsrates

Der Präsident: Annoni

Der Staatsschreiber: Nuspliger

99-16

Änderungstabelle - nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
20.01.1999 01.04.1999 Erlass Erstfassung 99-16

Änderungstabelle - nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 20.01.1999 01.04.1999 Erstfassung 99-16