Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 559.15-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) bei.
559.15
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
vom 19.11.2009 (Stand 01.05.2010)
Präambel
Gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung[1],
auf Antrag des Regierungsrates,
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.
Art. 3
Der Grosse Rat ist zuständig, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel 15 zu kündigen.
Art. 4
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
Art. 5
Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
Egress
Bern, 19. November 2009
Im Namen des Grossen Rates
Die Präsidentin: Bornoz Flück
Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl
10-34
Änderungstabelle - nach Beschluss
| Beschluss | Inkrafttreten | Element | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| 19.11.2009 | 01.05.2010 | Erlass | Erstfassung | 10-34 |
Änderungstabelle - nach Artikel
| Element | Beschluss | Inkrafttreten | Änderung | BAG-Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 19.11.2009 | 01.05.2010 | Erstfassung | 10-34 |