Unter der Bezeichnung «Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen» wird bei der Finanzdirektion eine Spezialfinanzierung gemäss den Vorschriften der Gesetzgebung über die Steuerung von Finanzen und Leistungen geführt.
Die Mittel des Fonds können zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben verwendet werden:
- wirtschafts- und standortpolitisch bedeutende Verkehrsinfrastrukturvorhaben,
- Grossprojekte, welche zu einer ausserordentlichen Belastung der Investitionsrechnung führen,
- ausserordentliche, nicht planbare Investitionsvorhaben,
- Investitionsvorhaben, welche bei abflachender Konjunktur zur Verstetigung des Investitionsvolumens beitragen.