Als Sondernutzung gilt eine intensive, auf Dauer angelegte Nutzung, insbesondere durch Bauten und Anlagen auf, in, über oder unter der öffentlichen Strasse. Sie bedarf einer Konzession des zuständigen Gemeinwesens.
Die Sondernutzungskonzession ist befristet. Sie kann erteilt werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Sie kann mit Auflagen oder Bedingungen verbunden werden.
Steht die Strasse nicht im Eigentum des Kantons oder der Gemeinde, ist die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers notwendig.
Die Konzession kann während der Geltungsdauer jederzeit im überwiegenden öffentlichen Interesse gegen Entschädigung widerrufen werden.
Die Berechtigten unterhalten die konzessionierten Bauten oder Anlagen auf eigene Kosten. Sie müssen sie auf eigene Kosten verlegen und anpassen, wenn dies wegen des Baus oder Unterhalts der Strasse erforderlich ist. Sie tragen alle Kosten, die wegen der Sondernutzung entstehen.