Bestandteile der öffentlichen Strasse sind namentlich
- Fahrbahn einschliesslich Bus- und Radstreifen, Gehwege, Parkplätze, Grünstreifen, Fuss- und Radwege entlang der Strasse, Ausweichstellen, Plätze, Haltebuchten und Wendeschleifen,
- Strassenkörper, Strassenentwässerungsanlagen, Kunstbauten, Verkehrsinseln, bauliche Anlagen zur Verkehrsberuhigung,
- Beleuchtungsanlagen, Signale und Markierungen, Einrichtungen für die Verkehrssteuerung, Verkehrsregelung und Verkehrslenkung,
- Schutzbauten und Sicherheitsanlagen wie Zäune,
- Anlagen für den Immissionsschutz,
- Böschungen, deren Unterhalt nicht dem Anstösser zugemutet werden kann, Bepflanzungen, Strassen- und Alleebäume.
Besondere Regelungen für gemeinsame Bauteile, wie beispielsweise mit Eisenbahnanlagen, bleiben vorbehalten.