Die vorschlagsberechtigten Arbeitgeberorganisationen sind *
- der Kantonalverband Bernischer Arbeitgeber,
- der Handels- und Industrieverein,
- Berner KMU - Kantonal-Bernischer Gewerbeverband.
Die vorschlagsberechtigten Arbeitnehmerorganisationen sind *
- der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern,
- Travail.Suisse/Bern,
- angestellte bern.
Die betroffenen Direktionen sind je durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion, der Sicherheitsdirektion, der Bildungs- und Kulturdirektion sowie der Bau- und Verkehrsdirektion vertreten. *