Der Kanton kann Zusatzverbilligungen leisten zur Senkung der Mietzinse oder Eigentümerlasten für Personen in beschränkten finanziellen Verhältnissen an
- den Bau und die Erneuerung von Wohnungen,
- den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum,
- den Erwerb von Mietwohnungen durch öffentlichrechtliche Körperschaften oder gemeinnützige Bauträger.
Die Zusatzverbilligungen betragen für Alters- und Invalidenwohnungen insgesamt 15 Prozent der Anlagekosten, für andere Wohnungen, wie Familien- und Kleinwohnungen für nicht rentenberechtigte Einzelpersonen, insgesamt sechs Prozent.
Die Leistungen des Kantons werden in der Regel auf zehn bis 25 Jahre verteilt. Bei Alters- und Invalidenwohnungen können die Leistungen auch in der Form eines einmaligen Beitrags ausgerichtet werden.