Diese Verordnung
- präzisiert Geltungsbereich und Zuständigkeiten in der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfegesetzgebung,
- legt die Grundsätze der Integrationsförderung fest,
- regelt die Modalitäten der Asylsozialhilfe,
- regelt die Einzelheiten im Zusammenhang mit der Unterbringung,
- regelt die Aufsicht über die beauftragten Trägerschaften sowie deren Mitwirkungspflicht.