Das Patent berechtigt in Fliessgewässern mit vorwiegendem Edelfischbestand zur Verwendung von einer Angelrute mit maximal zwei Ködern.
An Köderfischsystemen, Spinnern, Wobblern und dergleichen von weniger als 10 cm Länge ist es verboten, mehr als zwei Angelhaken anzubringen.
Die Verwendung von Widerhaken ist verboten.
Das Weiterfischen nach dem Behändigen von sechs Edelfischen ist verboten. *
Das Fischen von fahrenden oder festgebundenen Wasserfahrzeugen und Flossen aus ist verboten.
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In der Aare (oberhalb des Osteingangs der Aareschlucht), in der Emme (oberhalb der Ilfismündung), im Fildrich, in der Kiene mit Gorneren- und Spiggenbach, in der Kirel, im Lombach, im Narrenbach, im Reichenbach, im Schwarzwasser, in der Kleinen Simme, in der Sorne, in der Suld, im Urbach und in der Zulg ist die Fischerei lediglich am Montag, Mittwoch und Samstag sowie am 16. März gestattet. *