weniger als fünf Jahre beträgt.
Die diplomatischen Missionen und die konsularischen Einrichtungen der Schweiz stellen den folgenden Kategorien von Staatsangehörigen Armeniens Mehrfachvisa mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu fünf Jahren aus:
- Ehepartnern, Kindern (auch Adoptivkindern) unter 21 Jahren oder mit Unterhaltsanspruch und Eltern (oder Vormunde), die Staatsangehörige der Schweiz oder Staatsangehörige Armeniens besuchen, die sich rechtmässig im Hoheitsgebiet der Schweiz aufhalten;
- Mitgliedern von nationalen und regionalen Regierungen, von Verfassungsgerichten und obersten Gerichten, sofern sie nicht durch dieses Abkommen oder das bilaterale Visaabkommen von 2009 bereits von der Visumpflicht befreit sind, zur Ausübung ihrer Amtsaufgaben;
- ständigen Mitgliedern offizieller Delegationen, die aufgrund von an Armenien gerichteten offiziellen Einladungen regelmässig an Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen, die von zwischenstaatlichen Organisationen im Hoheitsgebiet der Schweiz durchgeführt werden, teilnehmen.
Abweichend hiervon wird die Gültigkeitsdauer des Mehrfachvisums in Fällen, in denen die Notwendigkeit oder Absicht, häufig oder regelmässig zu reisen, offenkundig auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt ist, auf diesen Zeitraum festgesetzt, insbesondere wenn:
- bei der unter Buchstabe (a) genannten Personengruppe die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung von Staatsbürgern Armeniens, die sich rechtmässig in der Schweiz aufhalten;
- bei der unter Buchstabe (b) genannten Personengruppe die Amtszeit;
- bei der unter Buchstabe (c) genannten Personengruppe die Dauer der Stellung als ständiges Mitglied einer offiziellen Delegation;
Abweichend vom ersten Satz wird die Gültigkeitsdauer des Mehrfachvisums in Fällen, in denen die Notwendigkeit oder Absicht, häufig oder regelmässig zu reisen, offenkundig auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt ist, auf diesen Zeitraum festgesetzt.
Die diplomatischen Missionen und die konsularischen Einrichtungen der Schweiz stellen den folgenden Kategorien von Staatsangehörigen Armeniens Mehrfachvisa mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr aus, wenn diese im vorangehenden Jahr mindestens ein Visum erhalten und dieses gemäss den in der Schweiz oder in einem der Schengen-Mitgliedstaaten geltenden nationalen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen verwendet haben:
- Mitgliedern offizieller Delegationen, die aufgrund von an Armenien gerichteten offiziellen Einladungen regelmässig an Treffen, Beratungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen, die von zwischenstaatlichen Organisationen im Hoheitsgebiet der Schweiz durchgeführt werden, teilnehmen;
- Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen und von in der Schweiz eingetragenen gemeinnützigen Organisationen der armenischen Gemeinschaft eingeladenen Personen, die regelmässig zu Kursen, Seminaren oder Konferenzen in die Schweiz reisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen oder panarmenischen und gemeinschaftlichen Hilfsprogrammen;
- Angehörigen der freien Berufe, die an internationalen Ausstellungen, Konferenzen, Symposien, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen und regelmässig in die Schweiz reisen;
- Personen, die an wissenschaftlichen, kulturellen oder künstlerischen Aktivitäten, inklusive Hochschul- und anderen Austauschprogrammen, teilnehmen und regelmässig in die Schweiz reisen;
- Studierende und Doktoranden, die regelmässig zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen;
- Teilnehmerinnen und Teilnehmern an offiziellen, von Partnergemeinden und anderen kommunalen Körperschaften organisierten Austauschprogrammen;
- Personen, die aus medizinischen Gründen regelmässig einreisen müssen, und erforderliche Begleitpersonen;
- Journalistinnen und Journalisten sowie technisches Begleitpersonal in beruflicher Funktion;
- Geschäftsleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmensverbänden, die regelmässig in die Schweiz reisen;
- Teilnehmerinnen und Teilnehmern an internationalen Sportveranstaltungen und ihr Begleitpersonal in beruflicher Funktion;
- Fahrerinnen und Fahrern, die mit Fahrzeugen, die in Armenien registriert sind, internationale Fracht- oder Personentransporte in das Hoheitsgebiet der Schweiz durchführen.
Die diplomatischen Missionen und die konsularischen Einrichtungen der Schweiz stellen den in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Kategorien von Staatsangehörigen Armeniens Mehrfachvisa mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei und höchstens fünf Jahren aus, wenn diese Personen in den zwei vorangegangenen Jahren die ein Jahr gültigen Mehrfachvisa gemäss den in der Schweiz oder in einem anderen Schengen-Mitgliedstaat geltenden nationalen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen verwendet haben – ausser in Fällen, in denen die Notwendigkeit oder Absicht, häufig oder regelmässig zu reisen, offenkundig auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt ist und deshalb die Gültigkeitsdauer des Mehrfachvisums auf diesen Zeitraum festgesetzt wird.
Die Gesamtdauer des Aufenthalts der in den Absätzen 1 bis 3 des vorliegenden Artikels genannten Personen im Hoheitsgebiet der Schweiz oder eines anderen Schengen-Mitgliedstaates darf pro Zeitraum von 180 Tagen 90 Tage nicht übersteigen.