Staatsangehörige beider Vertragsparteien, die einen gültigen Diplomatenpass besitzen und Mitglied einer diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung ihres Staates sind oder Vertreterinnen oder Vertreter ihres Staates bei einer internationalen Organisation auf dem Hoheitsgebiet des anderen Staates sind, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei einreisen und sich dort während der Dauer ihrer Funktion ohne Visum aufhalten. Die Entsendung und Funktion der genannten Personen wird der empfangenden Vertragspartei durch die entsendende Vertragspartei im Voraus auf diplomatischem Weg notifiziert.
Die Personen nach Absatz 1 dieses Artikels erhalten von der empfangenden Vertragspartei eine Legitimationskarte.
Familienangehörige der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Personen profitieren ebenfalls von den in Absatz 2 dieses Artikels beschriebenen Leistungen, sofern sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben, von der empfangenden Vertragspartei als Familienangehörige mit einem Recht auf den Aufenthalt bei den Personen nach Absatz 1 anerkannt werden und einen gültigen Pass besitzen.