Dieses Abkommen findet Anwendung auf den Austausch von schweizerischen und polnischen Bürgern beiderlei Geschlechts, die für eine begrenzte Zeit im anderen Land eine Stelle im erlernten Beruf antreten, um sich beruflich und sprachlich weiterzubilden.
Die Beschäftigung kann in allen Berufen erfolgen, deren Ausübung für Ausländer rechtlich nicht eingeschränkt ist. Für Berufe, deren Ausübung der Bewilligung bedarf, ist diese zusätzlich einzuholen.