Dieses Abkommen regelt den Austausch von schweizerischen und rumänischen Bürgern beiderlei Geschlechts, die für eine begrenzte Zeit im anderen Land eine Stelle im erlernten Beruf antreten, um sich beruflich und sprachlich weiterzubilden (nachstehend «Stagiaires» genannt).
Die Bewilligungen aufgrund dieses Abkommens werden im Rahmen der geltenden nationalen und bilateralen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen erteilt. Das Abkommen beeinträchtigt die anderen Aufenthaltskategorien von Bürgerinnen und Bürgern der einen Vertragspartei auf dem Gebiet des anderen Landes nicht.
Die Beschäftigung kann in allen Berufen erfolgen, deren Ausübung für ausländische Staatsangehörige rechtlich nicht eingeschränkt ist. Für Berufe, deren Ausübung einer besonderen Bewilligung bedarf, ist diese zusätzlich einzuholen.