Zweck dieses Abkommens ist die Festlegung der Bedingungen und Formen der bilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der militärischen Ausbildung sowie die Bestimmung der Rechtsstellung des involvierten militärischen und zivilen Personals und von deren Angehörigen, die von den staatlichen Streitkräften einer Partei auf das Staatsgebiet der anderen Partei entsandt werden.
Dieses Abkommen gilt nicht für die Vorbereitung und Durchführung von gemeinsamen Kampf- und anderen militärischen Operationen.