Die Direktion des I. Zollkreises in Basel und die Regionalzolldirektion in Mülhausen setzen die Vergütungen für die Benützung der den französischen Bediensteten zur Verfügung gestellten Räume fest; sie nehmen auch die Verteilung der Kosten für Heizung, Beleuchtung, Reinigung usw. betreffend die von den Grenzabfertigungsstellen beider Staaten benützten Räume und Anlagen vor.
Die Kosten für die Umgestaltung der Räume, die der französischen Zollverwaltung zur Verfügung gestellt werden, gehen zu Lasten dieser Verwaltung auf Grund der von ihr gutgeheissenen Pläne und Kostenvoranschläge.